Der Begriff "Betreutes Wohnen" ist nach wir vor schillernd, da es immer noch keine durchgängig anerkannte Definition gibt. Von den vielen Bezeichnungen hat sich das Institut für Normung e. V. auf den Begriff "Betreutes Wohnen" festgelegt, da er am häufigsten verwendet wird.
So wie die Angebote des "Betreuten Wohnens" unterschiedlich sind, so unterschiedlich sind auch mitunter die Erwartungen der Bewohner des Betreuten Wohnens an das "Betreute Wohnen" selbst.
Das Betreute Wohnen soll dem älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange selbständig und selbstbestimmt in seinen eigenen vier Wänden wohnen zu können. Betreutes Wohnen hat die Wiedergewinnung und /oder die Sicherung einer eigenen Lebensgestaltung und Haushaltsführung zum Ziel, die Verhütung von sozialer Isolation und die Verhinderung eines Heimaufenthaltes.
Die Kosten für einen Servicevertrag für eine Person liegen monatlich bei 110,00 Euro inkl. Hausnotruf und bei einem Partnervertrag kommen 55,00 Euro monatlich hinzu.
Ggf. kann eine Kostenübernahme der Pflegekassen für das Hausnotrufsystem (bis maximal 25,50 € monatlich) auf den Servicevertrag angerechnet werden.