
Ambulante Pflege
Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause in vertrauter Umgebung stattfinden kann; sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Unser ambulanter Pflegedienst vor Ort stellt Ihnen gerne ein passgenaues Angebot, abgestimmt auf Ihre jeweilige Situation, zusammen.
Länger eigenständig leben
Aufgabe unserer Pflegekräfte ist es, Ihre bzw. die Selbständigkeit Ihres Angehörigen trotz Alter, Krankheit oder Behinderung so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Ihrem individuellem Hilfe- und Pflegebedarf bieten unsere ambulanten Dienste sowohl körperbezogene Pflegemaßnahmen als auch Behandlungspflege an.
Gerne beraten wir Sie zu allen pflege -und betreuungsrelevanten Themen in der Häuslichkeit:
- gesetzlich vorgeschriebene Beratung von Pflegegeldempfängern nach § 37.3
- Beratung über zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung wie Tagespflege
- Beratung über Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflege haben
Foto: A. Zelck/DRK e. V.
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung
Wo kann ich mehr erfahren?
Weitere Informationen zum Thema "Pflege"
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet unter www.wir-stärken-die-pflege.de einen Online-Ratgeber zum Thema “Pflege” an.
Dort finden Sie auch eine Auswahl an Broschüren.
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Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsleistungen in Kooperation mit unserem Service Dienst Wohnen Plus
Individuell anfallende Hausarbeit und Begleitdienste, wie zum Beispiel:
- Wohnungsreinigung
- Essenszubereitung
- Einkaufen
- Begleitung zum Arzt
- Behördengänge
Familienpflege in Kooperation mit unserem Service Dienst Wohnen Plus
Sie wird nach ärztlicher Verordnung durchgeführt, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben und die Mutter erkrankt ist.
- Betreuung und Versorgung der Kinder
- Weiterführung des Haushalts
- Ansprechpartner sein für die Familie