DRK-Bitburg_Im-Einsatzwagen.jpg
KrankentransportKrankentransport

Sie befinden sich hier:

  1. Angebote
  2. Gesundheit
  3. Krankentransport

Krankentransport

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Welches Fahrzeug dabei benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall und wird vom Arzt entschieden.

Ansprechpartner

Herr
Thomas Nußbaum

Tel: 06561 944631 

Schnell und sicher zur Behandlung

Die Übernahme der Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung erfolgt, bis auf die vom gemeinsamen Bundesausschuss in den sogenannten Krankentransport-Richtlinien festgelegten besonderen Ausnahmefällen, nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse. Zu den besonderen Ausnahmefällen zählen beispielsweise Fahrten zur onkologischen Strahlen- und Chemotherapie sowie zur ambulanten Dialysebehandlung. 

Versicherte haben 10 Euro pro Fahrt selbst zu zahlen. 

Wie bestelle ich einen DRK-Krankentransport

Unter der Rufnummer 06561 19222 können Sie einen Krankentransport über die Rettungsleitstelle Trier bestellen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.

Sie wollen Mitarbeiter*in in unserem Team werden? 

Hier geht's zur Stellenbörse. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.