Betreutes Wohnen / Servicewohnen

Ansprechpartnerin
Frau
Dagmar Werner
Tel: 06561 6020-314
Wer älter wird, weiß Hilfe zu schätzen. Eine Ausprägung im Betreuten Wohnen für ältere Menschen ist, das diese nicht zwangsläufig einen Hilfe- oder Pflegebedarf haben, jedoch in einer Wohnanlage leben wollen, die das selbstständige Leben im Alter ermöglicht. Das Service-Wohnen des DRK bietet diesbezüglich viele Vorteile, um ein Leben in Sicherheit und Selbstbestimmung zu genießen.
Gut versorgt - in den eigenen vier Wänden
Der Grundgedanke ist, dass jeder in seinen "eigenen vier Wänden" lebt und den Alltag mehr oder weniger alleine bzw. im Haus- oder Nachbarschaftsverbund organisiert.
Das Betreute Wohnen soll dem älteren Menschen ermöglichen, möglichst lange selbstständig und selbstbestimmt in seinen eigenen vier Wänden wohnen zu können.,
Betreutes Wohnen hat das Ziel, die Wiedergewinnung und / oder die Sicherung einer eigenständigen Lebensgestaltung und Haushaltsführung als auch die Verhütung von sozialer Isolation und die Verhinderung eines Heimaufenthaltes.
Hierzu sind neben der baulichen Barrierefreiheit der Wohnung und der gesamten Wohnanlage folgende Dienstleistungen in jedem Falle erforderlich, die wir als Basisleistung (Basispaket) anbieten: Notrufsicherung - 24/ Rund um die Uhr, Betreuungs- und Beratungsleistungen.
Die Organisation der Dienstleistungen im Betreuten Wohnen ist der Haus-Koordinatorin übertragen. Sie steht Interessenten, Bewohnern und Angehörigen / Betreuern zu festen Zeiten oder auf Termin gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Montag - Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.
Als Ergänzung werden professionelle Serviceleistungen (bis hin zur Pflege) angeboten, die man nach Bedarf abrufen kann.
Für wen ist Betreutes Wohnen geeignet?

- Für Alleinstehende, Ehepaare oder befreundete ältere Menschen, die in einem guten Serviceumfeld gemeinsam ihren Lebensabend verbringen möchten.
- Und schließlich für ältere Menschen, die Sicherheit suchen, bevor sie pflegebedürftig sind, denn eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung kann so ggf. soweit wie möglich hinausgeschoben werden.